Vor Gericht hat jeder Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes)
Die Skulptur am Haupteingang unseres Gerichts zeigt keinen Modellathleten, vielmehr einen hageren unscheinbaren Mann mittleren Alters, der aus dem Amtsgericht heraus geht.
Die fehlende Bekleidung lässt Schlüsse auf Armut oder Reichtum nicht zu.
Unabhängig davon, ob diese Person das Gericht als Kläger oder Beklagter, als Antragsteller oder Verurteilter verlässt, kann sie dies aufrecht und erhobenen Hauptes tun.
Ihr ist mit Respekt und Achtung begegnet worden, Gerechtigkeit widerfahren und insgesamt ihre menschliche Würde nicht tangiert worden.
Skulptur von Prof. Karl Ulrich Nuss, 1984