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Mediation beim Amtsgericht Wolfsburg

Bei vielen Streitigkeiten scheint der Gang zum Gericht unausweichlich. Wer aber einmal einen Rechtsstreit geführt hat, der weiß, dass ehemals gute persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu Vermietern, Nachbarn, Geschäftspartnern oder auch in Familienstreitigkeiten zu Ehegatten oder Familienangehörigen häufig im Prozess verloren gehen.

  • Die Fronten verhärten sich.
  • Das Gespräch findet nur noch über die eingeschalteten Anwälte statt.

Gibt es da noch einen Weg zurück an den Verhandlungstisch?

Es gibt ihn:

Seit 01.Mai 2008 bietet das Amtsgericht Wolfsburg die gerichtsinterne Mediation an, wenn in einer Zivil- oder Familiensache ein Verfahren beim Amtsgericht Wolfsburg anhängig ist.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des richterlichen Mediators ihren Konflikt selbstständig lösen. Dieses Verfahren beim Amtsgericht Wolfsburg endete seit dessen Einführung seit Mai 2008 in über 95 % erfolgreich mit einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts.

In fast jedem Konflikt lässt sich eine – oft verborgene – Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Als Mediator wird eine Richterin oder ein Richter tätig. Der Mediator hilft dabei, die Kommunikation untereinander zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Es ist dabei nicht nur erlaubt, sondern sogar besonders erwünscht, dass weitere Personen teilnehmen, wenn diese an der Entscheidung über eine Lösung mitwirken sollen (z.B. Ehepartner).

Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?

Der Mediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist – auch hier werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen thematisiert – ist es in der Regel im Mediationsverfahren notwendig, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind. Der Rechtsanwalt kann der Partei auch dabei helfen, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?

Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Die Mediation ist nicht öffentlich und streng vertraulich.
  • Die Mediation findet außerhalb des regulären Rechtsstreits statt. Der Termin zur Mediation findet normalerweise sehr schnell statt, so dass in den seltenen Fällen des Scheiterns der Mediation keine erhebliche Verzögerung des Rechtsstreits eintritt.

Was kostet die Mediation? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

Durch die Inanspruchnahme der gerichtsnahen Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann – je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben - beendet, indem die Parteien eine Vereinbarung entweder als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Klage zurücknehmen. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und von dem dort zuständigen Richter weitergeführt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" erhalten Sie unter

Mediation in Niedersachsen

sowie über die Webseite des niedersächsischen Justizministeriums.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle der Mediationsabteilung, Tel. 05361/ 846-167 wenden.

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