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Studentenpraktikum


Allgemeines:

Das Amtsgericht Wolfsburg führt jährlich zwei Praktika für Studierende der Rechtswissenschaften nach § 4 Abs. 1 Nr. 2a) NJAG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 NJAVO durch, die regelmäßig im März und September stattfinden.

Zu den Praktika werden jeweils vier Studenten/Studentinnen angenommen, wobei bei der Praktikumsvergabe nach dem sogenannten „Windhund-Prinzip“ und nicht nach Länderproporz vorgegangen wird. Schwerpunkt der Ausbildung sind die Kernbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, mithin Strafrecht, Jugendstrafrecht, Zivilrecht und Familienrecht.

Die Praktika umfassen regelmäßig:

  • die theoretischen Einweisungen in die jeweiligen Rechtsgebiete - insbesondere die Prozessrechte und den Aufbau der Gerichtsinstanzen,
  • die Beobachtung von Gerichtsverhandlungen in Strafsachen, Jugendstrafsachen, Zivilsachen und Familiensachen,
  • die Hospitation (einen Tag) in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts,
  • die Hospitation (einen Tag) bei einem Gerichtsvollzieher/einer Gerichtsvollzieherin,
  • die Hospitation eines Jugendprojekts (Gewaltprävention bei jugendlichen Straftätern),
  • die Hospitation bei den Polizeibehörden in Wolfsburg (Begleitung einer Nachtschicht einer Dienstabteilung der Polizeibehörden),
  • die Hospitation (einen Tag) bei einem Bewährungshelfer/einer Bewährungshelferin.

Bewerbung:

Ihre Bewerbung übermitteln Sie bitte per E-Mail über
die Verwaltungspoststelle des Amtsgerichts Wolfsburg: agwob-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
oder schriftlich (bei der Sie möglichst Ihre E-Mail Anschrift mitteilen).

Beizufügen ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität (sollte die Justizausbildungsordnung Ihres Bundeslandes ein 6-wöchiges Praktikum erfordern, teilen Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung mit, damit geprüft werden kann, ob eine individuelle Verlängerung Ihres Praktikums möglich ist).

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zeitnah eine Rückantwort. Sollten Sie für das Praktikum zugelassen werden, wird Ihnen kurz vor Antritt des Praktikums ein Ausbildungsplan und nähere Auskünfte zum Praktikum selbst übermittelt werden.

Die Plätze für ein Praktikum im September 2024 sind bereits vergeben.

Bewerbungen für die Praktika werden jeweils 12 Monate vor Praktikumsbeginn entgegengenommen, für ein Praktikum im März 2025 folglich ab März 2024 und für ein Praktikum im September 2025 ab September 2024.


Schmuckgrafik (zum Artikel „Studentenpraktikum“) Bildrechte: nds. Justiz
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