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Welche Aufgaben hat das Gericht?

Die Aufgaben des Gerichts sind u. a.:

  • Anordnung des Betreuungsverfahrens,
  • Bestellung des Betreuers,
  • Verpflichtung des Betreuers,
  • Aufsicht über den Betreuer,
  • Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu besonders wichtigen Rechtsgeschäften des Betreuers,
  • Kontrolle der Rechnungslegung des Betreuers

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