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Mit wem habe ich es neben dem Familienrichter noch zu tun ?

Beteiligt am Verfahren sind neben den Parteien des Rechtsstreits noch das Jugendamt (wenn es um Kinder geht) sowie im Scheidungsverfahren die Träger der gesetzlichen Altersversorgung (Deutsche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Träger einer Zusatzversorgung usw.). In den Kindschaftssachen (also insbesondere Sorge und Umgangssachen) kann dem Kind ein Verfahrensbeistand, der seine Interessen vertritt, bestellt werden. Diese/r erhält sein/ihr Geld zwar aus der Landeskasse, die Eltern können aber mit den Kosten belastet werden.

Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in Verfahren, die sie betreffen , ebenfalls mit eigenen Rechten beteiligt.

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