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Wie lange dauern die Verfahren ? Wann bin ich endlich geschieden ?

Die Verfahrensdauer vor den Familiengerichten hängt natürlich von der Schwierigkeit und dem Umfang des jeweiligen Einzelfalls ab. Gerade in Scheidungsverfahren kommt es hierbei oft ganz wesentlich auf die Mitarbeit der Ehegatten an.

Wenn Sie

  • die gerichtlichen Anfragen schnell und vollständig beantworten,
  • die für den Versorgungsausgleich notwendigen Fragebögen sorgfältig und vollständig ausfüllen,
  • den Versorgungsträgern (Deutsche Rentenversicherung u. a.) auf deren Nachfrage evtl. fehlende Informationen geben,
  • angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen,

kann im Regelfall in 3 – 6 Monaten ab Antragstellung die Ehe geschieden werden.

Noch schnellere Scheidungen sind möglich, wenn der Versorgungsausgleich (etwa durch notariellen Vertrag oder durch gerichtlichen Vergleich (Achtung: Anwaltszwang für beide Parteien!!) wirksam ausgeschlossen ist.

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