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Wie stelle ich einen Antrag ?

In Verfahren ohne Anwaltszwang (siehe oben) können Anträge auch schriftlich an das Amtsgericht -Familiengericht- gestellt werden.

Es sind vorab die Beteiligten mit voller Anschrift zu benennen.

Beispiel:

Antrag des

Erwin Mustermann, geboren am

wohnhaft

Antragsteller (Kindesvater)

gegen

Gabi Musterfrau, geboren am,

wohnhaft

Antragsgegnerin

wegen

Umganges/elterlicher Sorge/Kindesherausgabe/Herausgabe von Haushaltsgegenständen….

bezüglich des Kindes…., geboren am…

wohnhaft

Dann sollte der Antrag formuliert werden.

Die Antragsgegnerin/Kindesmutter….soll dem Antragsteller/Kindesvater Umgang einräumen an jedem 2. Wochenende…..

Der Antragsteller beantragt die alleinige elterliche Sorge…..

Dann sollte der Antrag begründet werden (wie ist die Situation? Gab es Gespräche beim Jugendamt? Warum soll die elterliche Sorge übertragen werden….)

Es sind jeweils mindestens zwei Doppel des Antrages und aller Schreiben beizufügen.

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