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Welche Rechte habe ich als Nebenkläger ?

Als Nebenkläger oder Nebenklägerin haben Sie z. B. das Recht,

  • bei der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen sowie Erklärungen abzugeben,
  • Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, ohne dies besonders begründen zu müssen,
  • Rechtsmittel einzulegen, wenn z. B. der Angeklagte Ihrer Auffassung nach zu Unrecht freigesprochen wurde.

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