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Infos für Zeugen

Rechte und Pflichten eines Zeugen


Muss ich den Gerichtstermin wahrnehmen?

Zeugen helfen dem Gericht, die richtige Entscheidung zu treffen. Auch wenn Sie in dieser Sache schon früher einmal ausgesagt haben, ist eine erneute Vernehmung erforderlich. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie zur Durchsetzung Ihres Rechtes selbst einmal auf Zeugenaussagen angewiesen sein können.

Ich kann aus zwingenden persönlichen Gründen nicht kommen. Was kann ich tun?

Sofern Sie aus zwingenden persönlichen Gründen, z. B.:

  • ernsthafte Erkrankung,
  • urlaubsbedingte Abwesenheit,

nicht kommen können, teilen Sie dies bitte umgehend dem Gericht mit.

Geben Sie bitte hierbei den Grund und die voraussichtliche Dauer Ihrer Verhinderung an.

Ihre beruflichen Verpflichtungen reichen in der Regel als Verhinderungsgrund nicht aus. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für die Aussage von der Arbeit freizustellen, um Ihnen die Teilnahme an dem Termin zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie: Erhalten Sie auf Ihre Mitteilung keine anderslautende Nachricht, gilt die Ladung in vollem Umfang weiter. Sie müssen zum Termin kommen.

Was sind die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens?

In diesem Fall müssen Sie alle dadurch verursachten Kosten tragen.

Ferner kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 EUR, ersatzweise bis zu 6 Wochen Ordnungshaft festgesetzt werden.

Ggfs. müssen Sie mit der zwangsweisen Vorführung zum nächsten Termin rechnen.

Welche Folgen hat eine falsche Aussage?

Eine falsche Zeugenaussage kann nicht nur für die Verfahrensbeteiligten schwerwiegende Folgen haben, sondern auch für Sie.

Während die Verfahrensbeteiligten hierdurch u. U. den Prozess verlieren können, machen Sie sich bei einer falschen Aussage strafbar. Das Gesetz sieht bei einer unrichtigen Aussage empfindliche Strafen vor (Freiheitsstrafe) .

Erhalte ich vom Gericht eine Entschädigung?

Der Zeuge erhält eine Entschädigung u. a. für Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).

Muss ich dem Gericht zuvor mitteilen, wenn ich von einem anderen Ort anreise?

In diesen Fällen ist die Mitteilung des Anreiseortes erforderlich, damit das Gericht entscheiden kann, ob die Ladung aufrechterhalten bleibt. Andernfalls können Ihnen etwaige Mehrkosten nicht erstattet werden.

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