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Regelinsolvenzverfahren

Der Gesetzgeber stellt das sogenannte Regelinsolvenzverfahren für Verfahren über das Vermögen von Schuldnern zur Verfügung, die noch einen Geschäftsbetrieb haben. Das Gleiche gilt für Personen, die zwar keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhalten (ehemals selbstständig), aber Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben und/oder mehr als 19 Gläubiger.

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