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Welche Unterlagen sind dem Antrag bzw. der Anregung beizufügen?

Beizufügen ist ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Einrichtung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens.

Ein Formular für das notwendige Attest finden Sie unter „Links / Formulare“. Das Attest ist vom behandelnden Arzt zu erstellen.

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