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Welches Gericht ist zuständig ?

Vor welchem Gericht hiernach die Hauptverhandlung - der eigentliche Strafprozess - durchgeführt wird, richtet sich neben Wohn- oder Tatort des/der Angeklagten nach der Schwere der angeklagten Straftat und der daraus erwachsenen Straferwartung.

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