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Wie ist der Ablauf einer Hauptverhandlung ?

Der Ablauf der grundsätzlich öffentlichen, also jedem zugänglichen Hauptverhandlung ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Der Straf- wie auch der Jugendstrafprozess beginnt mit dem Aufruf der Sache und Erhebung der Personalien des/der Angeklagten. Sodann erhält der Angeklagte, dem unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, nach der Verlesung der Anklage durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, zu der Anklage Stellung zu nehmen.
Hiernach werden Zeugen und Sachverständige gehört, gegebenenfalls Schriftstücke verlesen und schließlich die Plädoyers entgegengenommen.
Die Hauptverhandlung endet nach Beratung des Gerichts mit dem Verkünden des Urteils. Das Urteil ergeht "im Namen des Volkes" und kann neben Freispruch auf Geld- oder Freiheitsstrafe lauten, wobei diese unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Daneben kommt bei Straßenverkehrsdelikten das Anordnen eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht, bei abhängigen und therapiebedürftigen Straftätern die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Zum Schutze der Allgemeinheit kann erkrankten Tätern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und bei gefährlichen Serientätern die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

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