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Wie kann ich den Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (einer Grundbuchblattabschrift) stellen ?

Der Antrag kann

  • schriftlich,
  • per Telefax,
  • zu den Öffnungszeiten mündlich gestellt werden.

Eine Antragstellung per E-Mail oder Telefon ist dagegen nicht zulässig.

Die Kosten betragen 10 EUR für einen unbeglaubigten und 20 EUR für einen beglaubigten Grundbuchausdruck.


Bei einer Anforderung über Dienstleister im Internet werden diese im Auftrag eines Einsichtsberechtigten tätig und fordern den Auszug beim Grundbuchamt an. Die Dienstleister berechnen hierfür zusätzliche Entgelte.

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