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Wie sind die Strafverfahren unterteilt ?

Die Strafverfahren sind unterteilt in:

  • Strafverfahren gegen Erwachsene, - öffentlich-
  • Jugendstrafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre), -nicht öffentlich-
  • Jugendstrafverfahren gegen Heranwachsende (18 bis 21 Jahre), -öffentlich-
  • sowie Bußgeldsachen
    Erwachsene: Einspruch gegen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde
    Jugendliche: Vollstreckung des Bußgeldes durch Arbeitsleistungen
  • Erzwingungshaftsachen

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