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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Wolfsburg ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die insbesondere die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit umfasst. Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen u. a. Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten sowie Betreuungssachen. Derzeit arbeiten bei dem Amtsgericht Wolfsburg annähernd 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, hiervon 13 Richter und Richterinnen.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten bzw. Abteilungen des Gerichts finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Beratungshilfe

Betreuung

einstweiliger Rechtsschutz

Familiensachen

Grundbuch

Insolvenzsachen

Mahnverfahren

Mediation

Nachlasssachen

Registersachen

Strafsachen

Zwangsversteigerungen

Schmuckgrafik (zum Artikel "Zuständigkeit") Bildrechte: nds. Justiz
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